
<P>Wer trägt das Risiko, wenn künstlicher Intelligenz – etwa ChatGPT – schadensträchtige Fehler unterlaufen? Wenn die beteiligten Menschen sorgfältig gehandelt haben, haftet nach geltendem Recht – niemand. Um dieser gravierenden Verantwortungslücke zu begegnen, entwerfen Anna Beckers und Gunther Teubner drei rechtliche Haftungsregime, für die sie Erkenntnisse aus der Soziologie sowie der Moral- und der Technikphilosophie heranziehen: Prinzipal-Agenten-Haftung für Handlungen autonomer Software-Agenten (»Aktanten«), Netzwerkhaftung für verdichtete Mensch-KI-Interaktionen (»Hybride«) und fondbasierte Entschädigung für vernetzte KI-Systeme (»Schwärme«). Ein bahnbrechender Lösungsvorschlag für eine hochaktuelle Problematik.</P>
»Wer ist schuld, wenn die Künstliche Intelligenz Mist baut? ... Die Privatrechts-Wissenschaftler:innen Anna Beckers und Günther Teubner haben das Problem in seiner grundlegenden Form genau durchdacht und legen einen Vorschlag vor.«
Anna Beckers ist Professorin für Privatrecht
und Gesellschaftstheorie an der Universität
Maastricht.<br />Gunther Teubner ist emeritierter Professor
für Privatrecht und Rechtssoziologie an
der Goethe-Universität Frankfurt am Main.