Gesetz über Ordnungswidrigkeiten von Erich Göhler, Helmut Seitz, Peter König, Franz Gürtler Verlag: C.H. Beck Reihe: Beck Kurzkommentare Nr. 18 Gebundene Ausgabe ISBN: 978-3-406-79850-4 Auflage: 19., neubearbeitete Auflage Erschienen am 22.02.2024 Sprache: Deutsch Format: 200 mm [H] x 140 mm [B] x 61 mm [T] Gewicht: 1210 Gramm Umfang: 1748 Seiten
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Klappentext
Zum Werk
Dieser bewährte Kommentar zeichnet sich aus durch
übersichtliche, prägnante, verständliche und praxisbezogene Erläuterungen
Beschränkung auf aktuelle Fragen
vollständige und laufende Auswertung der Rechtsprechung und des Schrifttums
besonders ausführliche Behandlung aller Fragen, die in Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten in der täglichen Praxis eine große Rolle spielen
Vorteile auf einen Blick
Referenzwerk für alle Verfahrensbeteiligten
praxisgerecht und zugleich wissenschaftlich fundiert
handlich und kompakt
Zur Neuauflage
Die 19. Auflage befindet sich auf dem Stand Herbst 2023 und verarbeitet alle Novellierungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes seit Erscheinen der Vorauflage, so u.a.
60. Gesetz zur Änd. des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland v. 30.11.2020
61. Gesetz zur Änd. des Strafgesetzbuches - Umsetzung der RL (EU) 2019/713 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 17. April 2019 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/413/JI des Rates v. 10.3.2021
Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des BVerfG v. 27.5.2020 v. 30.3.2021
Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änd. weiterer Vorschriften v. 25.6.2021
Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änd. weiterer Vorschriften v. 5.10.2021
Zweites Gesetz zur Änd. schifffahrtsrechtlicher Vorschriften v. 14.3.2023
u.v.m.
Zielgruppe
Für Richterschaft, Staatsanwaltschaft und Rechtsanwaltschaft, Verwaltungsbehörden auf allen Ebenen, die für den Erlass von Bußgeldbescheiden zuständig sind.