Das Institut für Bankrecht und Bankwirtschaft an der Universität Rostock e.V. wurde im Wintersemester 1993/94 auf Initiative von Wissenschaftlern, Bankvertretern und dem Oberlandesgericht Rostock gegründet. Ziel der Kooperation ist es, Forschung und Lehre an der Universität Rostock auf dem Gebiet des Bankrechts und der Bankwirtschaft zu fördern und die Verbindung zwischen Bank bzw. Wirtschaftspraxis und Wissenschaft enger zu gestalten. Dabei soll durch Einbindung des wirtschaftswissenschaftlichen Bereichs eine gerade im Bankwesen bedeutsame interdisziplinäre Arbeit ermöglicht werden. Bisher fanden 18 Rostocker Bankentage statt. Bei den Referentinnen und Referenten handelte es sich um Experten aus den Bereichen Wissenschaft, Justiz und Wirtschaft. Am 14.11.2013 veranstaltete das Institut den 18. Rostocker Bankentag mit dem Generalthema 'Das ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, BGBl. 2011, Teil 1 Nr. 64, S. 2582) im Stresstest - Die Reform des Unternehmerinsolvenzrechts aus Sicht der Praxis' und zog eine Zwischenbilanz, eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten.